Für den SGB ist klar, eine Lösung der in der Vergangenheit liegenden Probleme mit verschiedenen Staaten, unter anderem den USA, kann nicht mit dem vorliegenden ad-hoc-Verfahren erreicht werden, sondern nur mit einer ganzheitlichen Weissgeld-Strategie. Dazu ist neben weiteren Massnahmen ein globales Steuerabkommen mit den USA durch den Bundesrat auszuhandeln.
Dagegen bleibt die Datenlieferung in der heutigen rechtlichen Situation eine Massnahme ohne genügende gesetzliche Grundlage. Der SGB erwartet in diesem Zusammenhang auch einen baldigen Staatsvertrag, der garantiert, dass die den USA gelieferten Daten nur für Anklagen gegen die Bankinstitute verwendet werden dürfen, nicht aber gegen einzelne Mitarbeitende.