50 Jahre nach den Versprechen des Bundesrates zum 3-Säulen-Modell: Wo sind die Leistungsgarantien und der Teuerungsausgleich in der 2. Säule geblieben?

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Blog Daniel Lampart

Das 50-Jahre-Jubiläum des Schweizer 3-Säulen-Modells in der Altersvorsorge im kommenden Jahr wird Anlass für zahlreiche historische Rückblicke sein. Die lohnen sich. Einerseits kann man einiges von den damaligen Überlegungen lernen. Andererseits sind verschiedene Versprechen von damals bis heute nicht eingelöst.

Gewerkschaften, SP und PdA reichten damals Volksinitiativen ein, mit dem Ziel, die Leistungen der Altersvorsorge so zu verbessern, dass man mit den Renten im Rentenalter gut über die Runden kommt. Weil der politische Druck gross war, entwickelte der Bundesrat einen Gegenvorschlag mit dem 3-Säulen-Modell, welcher in der Volksabstimmung vom Dezember 1972 mit 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.

Dabei versprach der Bundesrat, dass die Rente von AHV und Pensionskasse zusammen 60 Prozent des Lohnes betragen soll. Für heutige Ohren etwas überraschend war auch ein Teuerungsausgleich auf den Pensionskassenrenten vorgesehen. Dieser Teuerungsausgleich sollte aber nicht über die Pensionskassen selber finanziert werden, u.a. weil das mit technischen Schwierigkeiten und Risiken verbunden ist. Sondern für den Teuerungsausgleich soll eine zentrale Ausgleichsstelle eingerichtet werden, welche die Teuerungsanpassung im Umlageverfahren finanziert (s. die Botschaft des Bundesrates. Und den damaligen Expertenbericht). Leider wurden diese Versprechen später nicht mehr eingehalten, als die Gesetze erlassen wurden.

Angesichts der sinkenden Renten in den Pensionskassen und der wieder aufflackernden Teuerung erhalten diese Fragen neue Aktualität. Die Gewerkschaften haben Antworten geliefert. Mit der Volksinitiative 13. AHV-Rente und dem Rentenzuschlag im BVG-Kompromiss mit den Sozialpartnern. 50 Jahre nach der 3-Säulen-Abstimmung kommen diese Vorschläge im nächsten Jahr in die entscheidende Phase.

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Gabriela Medici

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